Augsburg // Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des europäischen AI Act müssen sich Unternehmen ab August auf neue Anforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz einstellen. Nach Angaben der IHK Schwaben gelten bereits seit Februar 2025 erste Vorgaben, darunter die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz bei Beschäftigten zu sorgen. Seit dem 2. August 2026 sind weitere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-Anwendungen in Kraft getreten. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche KI-Systeme im Betrieb eingesetzt werden und welche rechtlichen Vorgaben einzuhalten sind. Zur Unterstützung bietet die IHK Schwaben unter anderem Informationsmaterial, Online-Checks und Webinare an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung des AI Act zu begleiten.
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