CO²-Grenzausgleich auf Importe

Brüssel // Wer CO₂-intensive Produkte in die EU liefert, muss seit Anfang 2026 Klimazoll zahlen – sofern nicht das eigene Land eine Bepreisung hat. Der Schwellenwert liegt bei 50 Tonnen pro Jahr, Kleinimporteure sind folglich ausgenommen. Mit dem Grenzausgleich CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) will die EU das sogenannte Carbon-Leakage reduzieren, den verstärkten Bezug von Produkten aus Ländern mit schwächeren Klimaregelungen, und die europäische Industrie wettbewerbsfähig halten. Aktuell wird der Klimazoll auf Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff erhoben. Länder wie Brasilien oder die Türkei haben auf CBAM bereits mit einer eigenen CO2-Bepreisung reagiert. Kanada, Japan, Taiwan und Südkorea gelten als weitere wahrscheinliche Kandidaten.

Bildquelle: PIXABAY

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