Die ATG gestaltet den Wandel – ihren eigenen und den ihrer Mandanten
Auf den ersten Blick scheint Nachhaltigkeit kein naheliegendes Thema für einen Berufszweig zu sein, der Jahresabschlüsse von Unternehmen prüft und damit traditionell von Zahlen und handelsrechtlichen Regelungen geprägt ist. Die jüngsten Entwicklungen überraschen daher vielleicht: Auch Berichte zur Nachhaltigkeit fallen in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsprüfer. Die ATG Allgäuer Treuhand GmbH als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt sich dieser Herausforderung. Berührungsängste wären fehl am Platz!
Eine groß gewordene Kanzlei mit regionaler Verankerung
Seit vielen Jahrzehnten betreut die ATG Mandanten unterschiedlichster Größe, Rechtsform und Branchen mit Schwerpunkt im mittelständischen Bereich. Den Tätigkeitsschwerpunkt bildet neben der klassischen Wirtschaftsprüfung vor allem die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Schon immer begleitet sie ihre Mandanten durch Veränderungen, egal ob regulatorische Neuerungen oder geänderte Marktbedingungen. Über die Jahre hat sich die ATG zu einer der regional führenden Kanzleien im Allgäu und in Bayerisch-Schwaben entwickelt.
Aufgrund ihrer Größe ist die ATG in der Lage, für verschiedene Beratungs- und Prüfungsfragen Spezialisten im eigenen Haus vorzuhalten. Diesem Anspruch wird die ATG auch im Hinblick auf den Nachhaltigkeitsbericht gerecht.
„Nachhaltigkeit etabliert sich gerade als beständiger Teil unternehmerischen Handelns. Regulatorische Anpassungen ändern daran nichts, erfordern aber einen verlässlichen Partner, der die Entwicklungen im Blick behält.“

Dr. Gertrud Spörl & Franziska Löther, Nachhaltigkeitsexpertinnen der ATG
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Wirtschaftsprüfung: regulatorisches Umfeld im Wandel
Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft vorantreiben soll, wurden neue Berichtspflichten eingeführt. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. € werden verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Auch wenn die gesetzliche Umsetzung in Deutschland noch nicht vollständig abgeschlossen ist, gibt die CSRD einen einheitlichen Berichtsrahmen vor, der Informationen über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen unternehmerischen Handelns (ESG) enthält.
Um einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD zu erstellen, müssen betroffene Unternehmen die eigenen Strukturen und Geschäftszweige analysieren und die wesentlichen Offenlegungspunkte identifizieren. Bei diesem Prozess steht die ATG beratend zur Verfügung.
Die zentrale Aufgabe des Wirtschaftsprüfers besteht aber in der unabhängigen Prüfung der verpflichtenden Berichte. Mit dieser neuen Zuständigkeit musste sich die Branche auseinandersetzen. Die ATG hat sich dem gerne gestellt und sowohl frühzeitig als auch umfassend Expertise aufgebaut. In einem interdisziplinären Team werden betriebswirtschaftliches und rechtliches Knowhow mit naturwissenschaftlichen Kenntnissen kombiniert.
Gewinnbringende Beratung abseits des Pflichtberichts
Aufgrund der zwischenzeitlich sehr großzügigen Grenzen sind weite Teile des Mittelstands nicht mehr von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, was sicherlich für Erleichterung gesorgt hat. Damit ist das Thema für diese Unternehmen aber keineswegs aus der Welt.
In vielen Fällen steigt für mittelständische Unternehmen der Druck, Nachhaltigkeitsinformationen an Teile ihrer (nachgelagerten) Lieferkette oder an Stakeholder, wie Banken und die Öffentlichkeit, zu kommunizieren. Gerade bei familiengeführten Unternehmen ist eine öffentlichkeitswirksame Beschäftigung mit der Thematik zudem ausdrücklich gewünscht – und kann gleichzeitig als Marketinginstrument dienen. Die der Nachhaltigkeitsberichterstattung immanente Analyse wesentlicher Risiken und Chancen kann außerdem den Kanon der Führungsinstrumente ergänzen.

Für interessierte Unternehmen hat sich der freiwillige Standard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) als praxisnahe Möglichkeit etabliert. Er ermöglicht eine strukturierte und transparente Offenlegung von ESG-Daten und schafft Vergleichbarkeit, ohne unnötige Bürokratie zu erzeugen. Die ATG unterstützt mit ihrer Expertise bei der Erfassung von Nachhaltigkeitskennzahlen und der Erstellung von VSME-Berichten. Dabei steht am Anfang stets eine individuelle Bestandsaufnahme, denn jedes Unternehmen bringt andere Voraussetzungen und Strukturen mit. Nachhaltigkeit wird dabei ganzheitlich und eng mit dem Finanzbereich verwoben betrachtet. Was zunächst wie eine regulatorische Pflichtübung wirken mag, entpuppt sich bei diesem Prozess oft als handfestes Managementinstrument.
Franziska Löther & Dr. Gertrud Spörl

ATG Allgäuer Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bahnhofstraße 57
87435 Kempten
Telefon 0831 25297-0
info@atg.de
www.atg.de
Bilder: Isenhoff
Kurz zusammengefasst
- Die ATG Allgäuer Treuhand GmbH begleitet Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Umsetzung regulatorischer Anforderungen.
- Mit der CSRD gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für Wirtschaftsprüfer deutlich an Bedeutung.
- Die ATG verbindet betriebswirtschaftliches und rechtliches Knowhow mit naturwissenschaftlicher Expertise.
- Auch für Unternehmen ohne verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht werden ESG-Daten gegenüber Lieferketten, Banken und Öffentlichkeit zunehmend relevant.
- Mit dem freiwilligen VSME-Standard können mittelständische Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert und transparent offenlegen.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung kann über die reine Pflichterfüllung hinaus als Management- und Marketinginstrument dienen.
FAQ zum Nachhaltigkeitsbericht und zur ATG
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie schafft einen einheitlichen Berichtsrahmen für Informationen zu ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen unternehmerischen Handelns.
Welche Rolle übernimmt die ATG bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die ATG unterstützt Unternehmen bei der Analyse ihrer Strukturen und Geschäftszweige, bei der Identifikation wesentlicher Offenlegungspunkte sowie bei der Erfassung von Nachhaltigkeitskennzahlen. Eine zentrale Aufgabe der Wirtschaftsprüfung ist zudem die unabhängige Prüfung verpflichtender Nachhaltigkeitsberichte.
Warum ist Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für mittelständische Unternehmen relevant?
Auch wenn weite Teile des Mittelstands nicht von einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind, steigt der Bedarf an Nachhaltigkeitsinformationen innerhalb von Lieferketten sowie gegenüber Banken, Öffentlichkeit und weiteren Stakeholdern.
Was ist der VSME-Standard?
Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) bietet Unternehmen eine freiwillige und praxisnahe Möglichkeit, ESG-Daten strukturiert und transparent offenzulegen und damit Vergleichbarkeit zu schaffen.
Wo unterstützt die ATG Unternehmen bei Nachhaltigkeitsthemen?
Die ATG Allgäuer Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihren Sitz in Kempten und betreut Mandanten mit Schwerpunkt im mittelständischen Bereich im Allgäu und in Bayerisch-Schwaben.






