Aktivrente – steuerfreier Hinzuverdienst für Arbeitnehmer im Rentenalter

Beraterteam von Angele & Kollegen zum Thema Aktivrente und steuerfreier Hinzuverdienst

Mehr Flexibilität und neue Chancen für erfahrene Fachkräfte

Mit dem Inkrafttreten des Aktivrentengesetzes zum 1. Januar 2026 wird das Arbeiten im Rentenalter deutlich attraktiver: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat (in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres, inklusive Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963), kann ab sofort bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) aus sozialversicherungspflichtiger, nichtselbstständiger Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen.

Jürgen Angele, Steuerberater bei Angele & Kollegen in Türkheim, zeigt die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung auf. Ziel der Aktivrente ist es, erfahrene Arbeitnehmer länger im Arbeitsmarkt zu halten und den Fachkräftemangel abzumildern.

Die Steuerfreiheit gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben wird.

Mit der Aktivrente setzt der Gesetzgeber ein klares Signal für mehr Flexibilität und Teilhabe älterer Menschen am Arbeitsleben. Rund 168.000 Personen könnten laut Bundesregierung von dieser neuen Möglichkeit profitieren.

Wichtige Eckpunkte der Aktivrente

  • Der steuerfreie Betrag ist strikt monatsbezogen und kann nicht auf andere Monate übertragen werden.
  • Die Einnahmen bleiben sozialversicherungspflichtig: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin zu zahlen, Arbeitgeber führen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
  • Wer mehr als 2.000 Euro monatlich hinzuverdient, muss den übersteigenden Betrag regulär versteuern.
  • Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Land- und Forstwirte sowie Minijobber sind von der Regelung ausgenommen.
  • Die Steuerfreiheit wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
  • Der Freibetrag kann nur in einem Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden. Bei mehreren Beschäftigungen ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis genutzt wird.

Zusammenfassung

Die Aktivrente ermöglicht Arbeitnehmern im Rentenalter einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich. Unternehmen profitieren gleichzeitig davon, erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Nützliche Links

Bilder: Angele & Kollegen


Häufige Fragen

Wie viel darf man im Rentenalter steuerfrei hinzuverdienen?
Bis zu 2.000 Euro monatlich bzw. 24.000 Euro jährlich können steuerfrei hinzuverdient werden.

Ab wann gilt die Aktivrente?
Die Regelung gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Muss man weiterhin Sozialabgaben zahlen?
Ja, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen, ebenso die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Für wen gilt die Aktivrente nicht?
Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Land- und Forstwirte sowie Minijobber sind von der Regelung ausgeschlossen.

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