Energetische Sanierungsmaßnahmen

Hausbesitzer können im Allgäu mit energetischen Sanierungsmaßnahmen Energiekosten sparen. Wie zusätzlich mit diesen Maßnahmen auch Steuern gespart werden können, zeigt Ihnen Ralph Angele, Steuerberater bei Angele & Kollegen in Türkheim.

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Der Steuergesetzgeber fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mit attraktiven Steuerermäßigungen. Nach § 35c Einkommensteuergesetz können Hausbesitzerinnen und -besitzer mit einer Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer rechnen. Die Steuerermäßigung beträgt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr je 7 % der Aufwendungen, maximal jeweils € 14.000,00, und im übernächsten Kalenderjahr 6 % der Aufwendungen, maximal € 12.000,00. Voraussetzung ist, dass das Objekt schon älter als zehn Jahre ist. Die Förderung gibt es noch für vor dem 31.12.2029 abgeschlossene Sanierungsmaßnahmen.

Neues BMF-Schreiben

Was genau eine förderbare energetische Sanierungsmaßnahme ist, ergibt sich einerseits aus der katalogartigen Aufzählung im Gesetz und andererseits aus dem ergänzenden BMF Schreiben. Dieses hat die Finanzverwaltung kürzlich neu gefasst (Schreiben vom 21.8.2025, IV C 1 – S 2296-c/00004/018/050). Die förderfähigen Aufwendungen ergeben sich hier aus Ziffer 15, Rz. 43 ff. Das aktuelle Schreiben ersetzt das ursprüngliche Schreiben vom 14.1.2021.

Aktualisierungen

In dem 33-seitigen Schreiben geht das BMF zu Detailfragen zum begünstigten Objekt und zur Unterscheidung zwischen bürgerlich rechtlichem Eigentümer und wirtschaftlichem Eigentümer ein. Dabei stellt das BMF klar, dass der Nießbrauchsberechtigte eines sanierten Gebäudes keine Steuerförderung erhalten kann (Rz. 9). Ausführlich werden auch Sonderfälle wie der Auszug eines Ehegatten oder die vorweggenommene Erbfolge und Erbfälle behandelt (Rz. 36-38). Zu den formalen Voraussetzungen für die Steuerförderung, wie u. a. der Erhalt einer Rechnung und die unbare Zahlung des Steuerpflichtigen, wird in Rz. 75 ff. eingegangen. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass Online-Überweisungen nur in Verbindung mit dem Kontoauszug, der die Abbuchung ausweist, anerkannt werden. Aktualisiert wurde schließlich auch die Anlage zum BMF-Schreiben. Die Anlage listet sämtliche Nebentätigkeiten auf, die im Zusammenhang mit einer energetischen Maßnahme ebenfalls förderfähig sind.

G´FROTZELT – VON MAHI KOLA

wenn einem gerade danach ist? Zum Glück gibt es die Möglichkeit, ein „Big Beautiful Bill“ nach dem anderen zu erlassen, wenn einem die aktuelle Gesetzeslage nicht so taugt. Als selbst ernannter Superheld und Heilsbringer müsste das ja locker drin sein. Wer auf irgendeine Weise anders denkt, dem schleudere ich spontan ein „You Bad, You Very Very Bad“ als Hauptargument entgegen. Man wird ja wohl noch seine Kritiker ein bisschen bedrohen oder beleidigen dürfen, wenn einem gerade nichts mit Inhalt einfällt – oder zumindest ab und zu Lügen twittern. Lasst uns zurücklehnen und schauen, wie weit der Wahnsinn gehen kann, bevor es jemandem auffällt und etwas dagegen getan wird. Oder auch nicht.

Dann gehören Grönland und Kanada endlich verdientermaßen den Amis, Trump bekommt den Friedensnobelpreis, das Land wäre frei von Obdachlosen, Migranten und jeglichen Regimekritikern, es gäbe Zölle auf einfach alles, Demokratie, Pressefreiheit und Wissenschaft wären abgesetzt und die Menschen wären mit allem einverstanden, was auch immer ihr launiger Alleinherrscher aus dem Bullshit-Automaten in seinem Kopf auf TikTok verkündet. Manches davon ist schon geschehen, der Rest befindet sich auf einem guten Weg. Fast hat Donald Trump das erreicht, was den Zeichentrick-Mäusen Pinky und Brain nicht gelungen ist: die Weltherrschaft an sich zu reißen. Was man dagegen tun kann, weiß ich auch nicht. Da bin ich mit meinem Latein am Ende – aber vielleicht hat Alexa ja noch eine Idee.

Schöne neue Unmündigkeit

Heute habe ich Alexa gleich nach dem Aufstehen gefragt, wie ich mich so fühle: „Fassungslos, verwirrt und miesepetrig“, kam prompt die Antwort. Und damit mag sie recht haben.

„Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“, haben wir in der Schule theoretisch mal gelernt. Vielleicht geben wir der Sache doch nochmal eine Chance. Unter Umständen könnten wir dann eine ganz eigene Meinung formen und eine Haltung entwickeln, die wir womöglich auch nach außen vertreten, wenn es darauf ankommt. Alternativ dazu könnten wir das Denken natürlich auch anderen überlassen (ist praktischer und spart Zeit) und einfach mal schauen, was dabei rauskommt. Dann könnte es aber sein, dass wir schon bald in einem Land leben, in dem ein einzelner Mann willkürlich über das Leben vieler Menschen bestimmt, sich über geltende Gesetze hinwegsetzt (oder diese flexibel je nach Tagesform verändert) und auf den gesunden Menschenverstand ebenso pfeift wie auf Integrität, Menschlichkeit und Moral. Aber aufrichtig zu sein und ein Gewissen zu haben ist sowieso überholt, genau wie Umweltschutz, Gleichberechtigung und LGBTQ-Rechte. Demokratie und Meinungsfreiheit sind eindeutig out, sich ohne Sinn und Verstand regieren zu lassen, ist in.

„Make America Great Again“ macht’s möglich: Warum nicht massenweise Menschen abschieben oder Tausende von Beamten feuern,


Bild: Angele & Kollegen

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