Berlin // Am 22. März 2024 trat das Wachstumschancengesetz in Kraft. Unter anderem schreibt es eine Pflicht zur elektronischen Rechnung bei Leistungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen (B2B) vor. Die Verpflichtung zu strukturiertem, digitalisierten Versand und Empfang von Rechnung sowie Buchhaltung greift ab 1. Januar 2025. Es gelten jedoch Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen noch Papierrechnungen übermittelt werden. Bis Ende 2027 dürfen dies nur noch Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis maximal 800.000 Euro. Ab 2028 müssen die neuen Regelungen zwingend umgesetzt werden. Dann dürfen voraussichtlich nur noch Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV mit einem Betrag von maximal 250 Euro in Papierform übermittelt werden.             Bildquelle: PIXABAY