Berlin // Seit 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten laut Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße unterhalten. Für größere Unternehmen gilt dies bereits seit Juli 2023. Kommen Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, können Bußgelder bis zu 20.000 Euro fällig werden. Unternehmen können sich bereits bestehenden Hinweismeldesystemen anschließen oder eine eigene Meldestelle einrichten. Die Kosten dafür haben die Unternehmen in beiden Fällen selbst zu tragen. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Rechtsverstöße melden oder von einer Meldung betroffen sind, vor möglichen Repressalien zu schützen.

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